Lächelnde Frau

Mögliche Kostenrückerstattung* von Doloplant®

Die meisten nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimittel werden von den gesetzlichen Krankenkassen seit einigen Jahren nicht mehr erstattet.

Wenn der Arzt solche Präparate jedoch auf dem Grünen Rezept (oder auf Privatrezept) empfiehlt, kann der Patient die Kostenrückerstattung bei seiner Krankenkasse im Vorfeld anfragen. Für die Kostenrückerstattung sind zumeist das Rezept und die Quittung bei der Krankenkasse einzureichen. Je nach Krankenkasse kann ein Teil oder auch der volle Kaufpreis erstattet werden. Die erstatteten Beträge liegen zwischen 25 und 500 Euro pro Kalenderjahr, abhängig von der Krankenkasse.

Ob und in welchem Umfang Ihre Krankenkasse diese freiwillige Leistung anbietet und welche Bedingungen dafür gelten, fragen Sie am besten direkt bei Ihrer Krankenkasse nach.

 

*Die Inhalte des Textes fassen die verschiedenen Satzungsleistungen der Krankenkassen verkürzt zusammen. Maßgeblich bleiben selbstverständlich die jeweiligen Inhalte der Satzungen der Krankenkassen, die auch Änderungen unterliegen können. Wir können keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der im Text bereitgestellten Informationen übernehmen.

Haftungsansprüche gegen uns, die durch die Nutzung der dargebotenen Informationen verursacht werden, sind ausgeschlossen sofern unsererseits kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.